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KMK-Fremdsprachenzertifikat

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Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) fasste am 20. November 1998 den Beschluss zur "Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung", der seit dem Jahr 2008 in einer überarbeiteten Fassung vorliegt. Inzwischen beteiligen sich nahezu alle Bundesländer daran, das Land Hessen seit 2002.

Das KMK-Fremdsprachenzertifikat ist immer berufsbezogen und praxisorientiert. Während bestimmte fremdsprachenbezogene Aspekte der Arbeitswelt nahezu allgemeingültigen Charakter haben ("sich vorstellen", "sich bewerben", "telefonieren" etc.), sind andere sehr berufsspezifisch - für Mechaniker z. B. "Bedienungsanleitungen lesen". Das KMK-Zertifikat trägt diesen verschiedenen Anwendungszusammenhängen Rechnung, indem es zwischen den

  • kaufmännisch-verwaltenden Berufen,
  • gewerblich-technischen Berufen,
  • gastgewerblichen Berufen und
  • sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und Gesundheitsberufen

unterscheidet. Darüber hinaus ist eine weitere Differenzierung bis hin zu Einzelberufen möglich.

Das KMK-Zertifikat orientiert sich an den Stufen des Europäischen Referenzrahmens, der von seinen Verfassern auch als ein Instrument gesehen wurde, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse unabhängig von existierenden Abschlüssen, Zeugnissen und Zertifikaten einzelner Länder oder Institutionen nachzuweisen. Der Referenzrahmen umfasst sechs Referenzniveaus, auf denen sich die drei Stufen des KMK-Zertifikats folgendermaßen abbilden (Stufe 4 wird in Hessen zurzeit nicht angeboten):

Referenzniveaus
A
Basic User
(Elementare Sprachverwendung)
B
Independent User
(Selbstständige Sprachverwendung)
C
Proficient User
(Kompetente Sprachverwendung)

A 1

A 2

B 1

B 2

C 1

C 2 

Breakthrough Waystage Threshold Vantage EOP* Mastery 
  HKM: 
Stufe I
HKM:
Stufe II
HKM:
Stufe III
   

(* Effective Operational Proficiency)

Zentrales Element des Referenzrahmens ist die Stufe B1, der Threshold Level, der schon seit vielen Jahren bekannt und anerkannt ist und in Deutschland als Leitfaden für das Abschlussniveau der Sekundarstufe I angesehen wird. Daraus kann allerdings nicht gefolgert werden, dass auch ein berufsorientiertes KMK-Abschlussniveau Threshold (Stufe II) das Abschlussniveau der Sekundarstufe I widerspiegelt. Der berufsorientierte Charakter des KMK-Zertifikats macht diesen Vergleich mit den allgemeinsprachlichen Inhalten des Unterrichts der Sekundarstufe I problematisch.

KMK-Zertifikatsprüfungen werden in Hessen in der Regel einmal pro Jahr an verschiedenen Schulstandorten durchgeführt. Teilnehmen können an den KMK-Zertifikatsprüfungen alle Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten von hessischen Beruflichen Schulen - unabhängig davon, ob sie sich in der dualen Ausbildung befinden (eine Lehre machen) oder eine Vollzeitschulform (Fachschule/Berufsfachschule/Fachoberschule etc.) besuchen. Die Teilnahme an der Prüfung ist bis zu 12 Monate nach abgelegter Prüfung (und damit Verlassen der Schule) möglich und ist unabhängig davon, ob an der beruflichen Schule Fremdsprachenunterricht geboten wurde bzw. besucht wurde.

Für die Teilnahme an den Zertifikatsprüfungen werden folgende Prüfgebühren erhoben:

  • Waystage:  Euro 30,00
  • Threshold:  Euro 45,00 
  • Vantage:  Euro 60,00
     

Prüfungsdurchführung

Die Prüfungsdaten und Prüfungsstandorte für das Schuljahr 2012/2013 wurden im Amtsblatt Juni 2012 veröffentlicht und können hier  heruntergeladen werden.

 

© 2013 Landesschulamt und Lehrkräfteakademie: Qualitätsentwicklung und Evaluation . Walter-Hallstein-Str. 5-7 . 65197 Wiesbaden

Downloads

Links

Übersicht über die Prüfungstermine und -orte 2012/13 für die jeweiligen Berufsbereiche bzw. Berufe (PDF, 168 KB)

Anmeldeformular 2012/13 mit Erläuterung (doc-Datei, 300 KB )