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1. Phase:
Vorbereitung |
Schriftliche Information der Schule Die Schule wird vom Landesschulamt schriftlich über den anstehenden Inspektionstermin informiert. Sie erhält Hinweise zum (elektronischen) Abruf von Informationen und Materialien über die Ziele, den Ablauf und das Verfahren der Schulinspektion. Dies geschieht etwa elf Schulwochen vor dem geplanten Schulbesuch.
Telefonisches Vorgespräch der Teamleitung mit der Schulleitung Etwa acht bis neun Wochen vor dem Schulbesuch setzt sich die Leitung des Inspektionsteams mit der Schulleitung telefonisch in Verbindung und bespricht mit dieser ausführlich die Organisation und den konkreten Ablauf der Inspektion sowie die Entscheidung über die Evaluation eines Profilschwerpunktes (optional). Sofern kein Profilschwerpunkt gewählt wird, kann das Befragungssystem der Schulinspektion um zusätzliche Fragen ergänzt werden, die für die Schule von besonderem Interesse sind. Diese zusätzlichen Fragen dienen ausschließlich der schulinternen Evaluation und fließen nicht in die Bewertung der Schulinspektion ein.
Vorbereitung der Onlinebefragung Etwa sieben Wochen vor dem Schulbesuch werden der Schule Zugangscodes (TANs) für die Onlinebefragung der Schulgemeinde zur Verfügung gestellt.
Datenerhebung vor dem Schulbesuch Die Onlinebefragung der Schulleitung, Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie gegebenenfalls der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Bereitstellung von Dokumenten und Informationen durch die Schule für das Landesschulamt erfolgt ca. vier bis sechs Wochen vor dem Schulbesuch. Die Fragebögen sind vorab im Internet - ohne Eingabe einer TAN - einsehbar.
Dokumentenanalyse Die von der Schule gemäß der Liste der Schuldokumente digital zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z. B. das Schulprogramm, werden vom Inspektionsteam gelesen und analysiert. |
Ergänzende Informationen und Materialien
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2. Phase:
Durchführung und Schulbesuch |
Rundgang und Unterrichtsbesuche Der Schulbesuch dauert je nach Größe der Schule zwei bis vier Tage, an Kleinstschulen mit unvollständiger Einzügigkeit einen Tag. Er beginnt vormittags mit einem Rundgang zur räumlichen Orientierung des Inspektionsteams. Anders als bei der ersten Inspektion dient dieser Rundgang nicht der Beurteilung des Zustands und der Ausstattung der Schule und er findet auch nicht unter Beteiligung einer Vertretung des Schulträgers statt. Die Erfassung dieser Rahmenbedingungen zum Qualitätsbereich I des HRS erfolgt im Rahmen der Onlinebefragung durch die Schulgemeindemitglieder und wird dem Schulträger zugestellt.
In der ersten großen Pause begrüßt das Inspektionsteam in der Regel das Kollegium im Lehrerzimmer und gibt kurze Hinweise zum Ablauf der Inspektion. Die Vormittage werden überwiegend für Unterrichtsbesuche genutzt. Die Unterrichtsbeobachtungen werden im Unterrichtsbeobachtungsbogen festgehalten.
Interviews und Dokumentenanalyse Innerhalb des Inspektionszeitraums finden eine Reihe von Interviews statt, u. a. mit
- der Schulleitung,
- Lehrkräften,
- Schülerinnen und Schülern,
- Eltern,
- Angehörigen des nichtpädagogischen Personals (nicht an Kleinstschulen mit unvollständiger Einzügigkeit) und
- Ausbilderinnen und Ausbildern (an beruflichen Schulen).
Falls vorhanden, werden auch Interviews mit Sozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern geführt.
Die Interviews werden protokolliert und nach der Berichtslegung gelöscht.
Im Rahmen der Dokumentenanalyse vor Ort werden Schuldokumente (z. B. Konferenzprotokolle, Klassenbücher) vom Inspektionsteam eingesehen. An den Inspektionstagen werden Besprechungen des Inspektionsteams eingeplant, in denen die Beobachtungen und Erkenntnisse zusammengefasst und erörtert werden.
Feedback Den Abschluss des Schulbesuchs bildet eine Feedbackrunde mit der Schulleitung und weiteren interessierten Schulgemeindemitgliedern, in der die Anwesenden dem Inspektionsteam Rückmeldungen zum Ablauf des Schulbesuchs geben können. Ergebnisse der Qualitätsanalyse werden an dieser Stelle noch nicht präsentiert. |
Ergänzende Informationen und Materialien
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3. Phase:
Berichtslegung |
Bericht zur Inspektion Alle Beobachtungen, Befunde und Auswertungsergebnisse fließen in den Bericht zur Inspektion ein. Er gibt die Ergebnisse entsprechend der Qualitätsbereiche und Dimensionen wieder, wie sie im Hessischen Referenzrahmen Schulqualität (HRS) ausgeführt sind. Neben der differenzierten und schulspezifischen Darstellung des Realisierungsgrades der ausgewählten Kriterien des HRS erfolgt (optional) eine Rückmeldung zu dem von der Schule gewählten Profilschwerpunkt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Darstellung der zentralen Inspektionsergebnisse Bezüge zur ersten Schulinspektion hergestellt und Entwicklungen der Schule dargestellt.
Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Schule Zirka sechs Wochen nach dem Schulbesuch geht der Entwurf des Berichts an die Schulleitung zur Korrektur sachlicher Fehler innerhalb von drei Arbeitstagen.
Übermittlung des fertigen Berichts an die Schule und das Staatliche Schulamt Die Bekanntmachung des Berichts bei den Mitgliedern der Schulkonferenz und gegebenenfalls weiteren Teilnehmenden der anstehenden Ergebniskonferenz erfolgt zirka sechs bis acht Wochen nach dem Schulbesuch |
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4. Phase:
Ergebnispräsentation und Zielvereinbarungen |
Die Ergebnispräsentation Die Ergebnispräsentation wird innerhalb von sechs Unterrichtswochen nach Erhalt des Inspektionsberichts durch die Schulleiterin oder den Schulleiter einberufen. Über die Einladung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Adressat ist in der Regel die Schulkonferenz. Die Terminierung erfolgt in Absprache mit der / mit dem zuständigen Schulfachlichen Aufsichtsbeamtin / -beamten. Das Inspektionsteam kann von der Schulleitung an der Ergebnispräsentation beteiligt werden. Die verbindliche Zusammenarbeit der Schule mit dem Landesschulamt endet mit der Übergabe des Inspektionsberichtes.
Ziel der Ergebnispräsentation ist es, auf Grundlage der Einschätzung des Berichtes und in Kenntnis aller schulischen Prozesse und Ressourcen einen Verständigungsprozess über mögliche Entwicklungsschwerpunkte in Gang zu setzen, welcher in Folge innerhalb der Schulgemeinde weiterentwickelt und abgeschlossen wird. Zwischen der Schulleiterin / dem Schulleiter und der schulfachlichen Aufsichtsbeamtin / dem schulfachlichen Aufsichtsbeamten werden dann die Ziele vereinbart. Die Ziele werden Bestandteil des Schulprogramms. Die rechtzeitige Erstellung des Maßnahmenplans liegt in der Verantwortung der Schulleiterin / des Schulleiters.
Zielvereinbarungen Auf der Grundlage des Inspektionsberichts treffen die Schule und das zuständige Staatliche Schulamt Zielvereinbarungen und beschließen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung von Bereichen, in denen Entwicklungsbedarfe festgestellt wurden. Bei der Umsetzung der gemeinsamen Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird die Schule vom zuständigen Staatlichen Schulamt unterstützt.
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Ergänzende Informationen und Materialien
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