Alle Stellenangebote des Landesschulamtes werden in der zentralen Stellenausschreibungsdatenbank des Kultusressorts veröffentlicht. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zu den ausgeschriebenen Stellen und dem Bewerbungsverfahren.
Bewerbungen sind an die in der Ausschreibung genannte Dienststelle zu richten. Den Bewerbungen sind die erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Zeugniskopien usw. beizufügen. Bei Bewerbungen von Lehrkräften legen Sie bitte außerdem dem jeweiligen Staatlichen Schulamt für dessen Personalplanung eine Durchschrift der Bewerbung (Anschreiben und Lebenslauf) auf dem Dienstweg vor.
Auf jedem Exemplar der Bewerbung ist die jeweilige Ausschreibungsnummer deutlich sichtbar anzugeben.
Schwerbehinderte werden gebeten bereits bei der Bewerbung anzugeben, ob sie die Teilnahme der zuständigen Schwerbehindertenvertretung am Auswahlverfahren wünschen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz in Verbindung mit den Frauenförderplänen ergibt sich die Verpflichtung, den Frauenanteil in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Frauen sind deshalb besonders aufgefordert, sich auf die ausgeschriebenen Stellen zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich teilbar.
Die Funktionen der Leiterinnen und Leiter von nachgeordneten Behörden ab Besoldungsgruppe A 15 aufwärts werden grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Probe für zunächst 2 Jahre vergeben.
Eine Rücksendung der Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ist aus Kostengründen nur möglich, wenn der Bewerbung ein entsprechend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen vernichtet.
Sofern keine ausdrückliche Einschränkung erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Bewerberinnen und Bewerber mit der Bekanntgabe von Daten aus ihren Personalakten bezüglich ihrer Person (z.B. Lebensalter, Familienstand, Schwerbehinderteneigenschaft), ihres beruflichen Werdegangs sowie ihrer Beurteilung an die beteiligten Personalvertretungen und ggf. Schwerbehindertenvertretungen einverstanden sind.