Einordnung der Zentralen Lernstandserhebungen
Die Zentralen Lernstandserhebungen stehen im direkten Zusammenhang zu den verbindlichen länderübergreifenden KMK- Bildungsstandards, dem kompetenzorientierten Unterricht (auf der Basis des Kerncurriculums gemäß § 4 HSchG) und den zentralen Abschlussprüfungen. Sie werden mit bundesweit gleichen Aufgaben zu gesetzten Terminen geschrieben.
Den Schulen dienen die Lernstandserhebungen zur internen Evaluation, zur Vergewisserung ihrer Arbeit, zur Schülerförderung und zur Weiterentwicklung des Unterrichts.
Die Lehrkräfte werden durch die Lernstandserhebungen vorrangig dabei unterstützt, auf Grundlage einer datenbasierten Standortbestimmung mit ihren Klassen zielgerichtet auf das Erreichen der nationalen Bildungsstandards hin zu arbeiten und ihren Unterricht zunehmend kompetenzorientierter zu gestalten.
Das Verfahren
Die in den Lernstandserhebungen verwendeten Aufgaben werden unter Federführung des Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB)
in Berlin (Lernstand 3 und 8 bzw. im Länderverbund, Lernstand 6) in länderübergreifender Zusammenarbeit von Lehrkräften, Fachdidaktikern und weiteren Fachexperten entwickelt und erprobt. Dieses Verfahren sichert eine hohe Qualität der Aufgaben, die sich an den seit 2004 bundesweit geltenden KMK-Bildungsstandards orientieren.
In Hessen werden die Lernstandserhebungen vom Landesschulamt administriert. Die Durchführung der Erhebung, die Korrektur nach Korrekturanweisung und die Ergebnisübermittlung liegen in der Verantwortung der Schulen.
Die Lernstandserhebungen werden in der 3. Jahrgangsstufe für die Fächer Deutsch und Mathematik, in der 6. Jahrgangsstufe für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch (Erste Fremdsprache) und in der 8. Jahrgangsstufe für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch (jeweils Erste Fremdsprache) angeboten.
Für die 3. Jahrgangsstufe ist die Teilnahme in den Fächern Deutsch und Mathematik verpflichtend, in der 6. Jahrgangsstufe ist die Teilnahme freiwillig und wird empfohlen. In Jahrgangsstufe 8 ist die Teilnahme an einem von der Schule zu wählenden Fach verpflichtend, in den beiden anderen Fächern ist die Teilnahme freiwillig und wird empfohlen. Nach einer Schulinspektion
kann die verbindliche Teilnahme an den Lernstandserhebungen über eine Zielvereinbarung zwischen Schulaufsicht und Schule vereinbart werden.
Die Schulen erhalten unmittelbar nach Eingabe der Korrekturergebnisse in das Lernstand-Online-Portal eine tabellarische Auswertung mit den Ergebnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie eine klassenspezifische Sofortrückmeldung. Nach Dateneingabe aller teilnehmenden Schulen folgt ein Ergebnisbericht, der einen Vergleich mit Klassen ähnlicher Schülerschaft ermöglicht. Die Rückmeldung erfolgt auf der Basis der Lösungshäufigkeiten bzw. der KMK-Kompetenzstufenmodelle. Die Einzelschulen können an den Ergebnissen erkennen, welche Leistungsstände ihre Schulerinnen und Schüler erreicht haben und ob diese erwarten lassen, dass die in den Bildungsstandards beschriebenen Leistungserwartungen bezogen auf die unterschiedlichen Abschlüsse erfüllt werden können.
Die Ergebnisrückmeldungen werden ergänzt durch didaktische Materialien, in denen die Aufgaben der Lernstandserhebungen kommentiert und Empfehlungen zur Weiterarbeit im eigenen Unterricht gegeben werden. Die didaktischen Materialien werden im Lernstandsportal zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse tragen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung bei, wenn die zuständigen Gremien der Schule die Ergebnisse gemeinsam diskutieren, analysieren, Konsequenzen daraus ziehen und reflektierte Maßnahmen zur weiteren Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie zur Weiterentwicklung des Unterrichts ableiten.
Weitere Hinweise zum Verfahren werden vom "Landesschulamt und Lehrkräfteakademie" in Wiesbaden rechtzeitig mitgeteilt und sind den entsprechenden Handreichungen des Hessischen Kultusministeriums zu entnehmen.