Bildungsstandards
Die Kultusministerkonferenz (KMK)
hat sich bereits mit dem Konstanzer Beschluss von 1997 darauf verständigt, dass deutsche Schulen regelmäßig an ausgewählten wissenschaftlich fundierten internationalen Vergleichsstudien teilnehmen, um zuverlässige Rückmeldungen über Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler in zentralen Kompetenzbereichen zu erhalten. Vertiefende Informationen finden Sie in der KMK-Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring
.
Zur Sicherung der Qualität im deutschen Bildungssystem, zur Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse und für eine größere Durchlässigkeit des Bildungssystems bedarf es eines gemeinsamen Bezugsrahmens. Im Auftrag der KMK und in Kooperation mit den Ländern wurde dieser durch abschlussbezogene Bildungsstandards geschaffen, die in allen Bundesländern für den Mittleren Schulabschluss seit dem Schuljahr 2004/05 und für den Hauptschulabschluss und die Primarstufe seit dem Schuljahr 2005/06 verbindlich gelten. Diese länderübergreifenden Bildungsstandards der KMK sind als Regelstandards formuliert und beschreiben Leistungserwartungen in Form fachlicher Kompetenzanforderungen. Über diese sollten Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der 4., 9. bzw. 10. Jahrgangsstufe in der Regel verfügen.
Bundesweit geltende KMK-Bildungsstandards
gibt es derzeit
- für den Mittleren Schulabschluss (Klasse 10) in den Fächern Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) und in den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik),
- für den Hauptschulabschluss (Klasse 9) in Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) und
- für den Primarbereich (Klasse 4) in Deutsch und Mathematik.
Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die Qualitätsentwicklung in den Ländern Deutschlands an einem gemeinsamen Maßstab auszurichten.
Mit dieser Rahmensetzung vollzieht sich eine fundamentale Umsteuerung des Bildungssystems. Die bisherige Inputsteuerung mit differenzierten Lehrplanvorgaben wird schrittweise durch eine Outputsteuerung mittels Bildungsstandards und damit verbindlichen Bildungszielen in Form von Kompetenzen abgelöst. Sie überlässt den Schulen einerseits eine größere Eigenverantwortung bei der Ausgestaltung schulischer Lernprozesse, fordert jedoch andererseits auch die Rechenschaftslegung darüber, inwieweit die Schüler die Kompetenzen im gewählten Bildungsgang tatsächlich erworben haben.
Das Erreichen der Bildungsstandards ist mit Hilfe empirisch fundierter Instrumente überprüfbar und erfolgt auf Ebene der Länder an einer repräsentativen Stichprobe durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB)
. Auf dem Weg dorthin können die Schulen mit Hilfe der Lernstandserhebungen eine frühzeitige und abgesicherte Bestandsaufnahme vornehmen: Bezogen auf die Bildungsstandards erfahren sie damit den Leistungsstand ihrer Lerngruppe in den Jahrgangsstufen 3, 6 und 8.
Verlässliche Informationen über die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Ergebnisse schulischen Lernens sind wesentliche Ausgangspunkte für eine Qualitätsentwicklung im Bildungssystem. Sie müssen daher in systematischer Weise gewonnen werden (sog. Bildungsmonitoring/Bildungsbeobachtung). Hierzu gibt es verschiedene Verfahren
, die sich jeweils auf verschiedene Ziele bzw. Ebenen der Bildungsbeobachtung beziehen.
Überblick: Verfahren zum Bildungsmonitoring
| Internationale Verfahren |
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Ziel:
Wissenschaftliche Untersuchung des deutschen Bildungswesens und seiner Leistungsfähigkeit im internationalen Vergleich. |
Verfahren:
Jedes Bundesland nimmt mit einer repräsentativen Stichprobe an internationalen Schulleistungsstudien teil (PIRLS/IGLU, TIMSS oder PISA).
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| Nationale Verfahren |
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Ziel:
Zentrale Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards im LändervergleichZentrale Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards im Ländervergleich |
Verfahren:
Jedes Bundesland nimmt mit einer repräsentativen Stichprobe an den nationalen Verfahren teil. Diese werden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Humboldt-Universität Berlin durchgeführt. Sie erfolgen in der Primarstufe parallel zu PIRLS/IGLU oder TIMSS (2011, 2016) und in der Sekundarstufe I in Ankopplung an PISA (2012, 2015). |
| Verfahren innerhalb Hessens |
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Ziel:
Schulinterne, datenbasierte Standortbestimmung (interne Evaluation) durch zentral entwickelte und zentral durchgeführte Lernstandserhebungen und weitere hessenspezifische Verfahren (z. B. Verfahren zur Prüfung des Schriftspracherwerbs und des Leseverstehens). Sie geben den Schulen und Fachlehrkräften Rückmeldung zum Lernstand ihrer Klassen bzw. Lerngruppen und ermöglichen weitere Entwicklungen im Hinblick auf das Erreichen der abschlussbezogenen Bildungsstandards. |
Verfahren:
Alle Grundschulen nehmen an der Lernstandserhebung 3 teil. Die allgemeinbildenden Schulen mit der Sekundarstufe I können an den Lernstandserhebungen 6 teilnehmen und müssen in einem Fach an den Lernstandserhebungen 8 teilnehmen. |
Weitere Informationen
zu den Lernstandserhebungen finden Sie in der Handreichung "Lernstandserhebungen"
(PDF, 1 MB).