Wie werden die zu inspizierenden Schulen ausgesucht?Die Reihenfolge der zu evaluierenden Schulen des ersten Inspektionsverfahrens wurde per Los ermittelt. Ca. vier Jahre nach der ersten Inspektion erfolgt die zweite. Dieses Verfahren ist bindend. Eine vorzeitige und freiwillige Meldung von Schulen zur Schulinspektion bzw. eine Aussetzung der anberaumten Inspektion ist in der Regel nicht - bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Können Inspektionstermine verschoben oder getauscht werden?In der Regel ist dies nicht möglich. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn eine Schule nachweisbar im Zeitraum des Inspektionstermins bereits unveränderbare Planungen vorgenommen hat, die die gesamte Schule betreffen (z. B. Projektwoche, Wanderwoche, etc.). In diesen Fällen legt das Inspektorat einen anderen Termin fest. Eine Terminverschiebung wird nicht vorgenommen, wenn beispielsweise die Schulleitung temporär nicht anwesend ist oder wenn das Ende bzw. der Beginn ihrer Dienstzeit unmittelbar bevorsteht sowie wenn im festgesetzten Zeitraum Renovierungsarbeiten an der Schule anstehen.
Wie bereitet sich die Schule sinnvoll auf die Inspektion vor?Eine wesentliche Hilfe für die Schulen zur Vorbereitung der Inspektion bietet der Hessische Referenzrahmen Schulqualität. Hier sind die Qualitätsbereiche, die im Verlauf der Inspektion genauer betrachtet werden, ausführlich beschrieben. Eine kritische Selbstreflexion der dort genannten Kriterien in Bezug auf die eigene Schule kann dazu beitragen, Stärken und Schwächen intern zu diagnostizieren. Auch die im Rahmen der Inspektion genutzten Beobachtungs- und Fragebögen sind auf der Internetseite des Landesschulamtes zugänglich. So macht zum Beispiel der Unterrichtsbeobachtungsbogen diejenigen Kriterien deutlich, auf die die Inspektorinnen und Inspektoren beim Unterrichtsbesuch achten. Alle, auf der Homepage des Landesschulamtes zur Inspektion und der Austauschplattform veröffentlichten Informationen und Erhebungsinstrumente können als Orientierung und zur Vorbereitung auf die Schulinspektion dienen. Zusätzlich bietet das elektronisch nutzbare Handbuch viele Informationen zum Verfahren der Schulinspektion. Es ist auf den Internetseiten des Landesschulamtes abrufbar.  Wie lange vor der Inspektion erfolgt die Zusendung der Materialien an die Schule?Durch ein Schreiben des Inspektorats erfährt die Schule ca. elf Wochen vor der Inspektion von dem Termin. Die Schule erhält neben der Ankündigung des Termins der Schulinspektion die Zugangsdaten zur Austauschplattform auf der Homepage des Landesschulamtes. Dort sind umfangreiche Informationen und Materialien zur Vorbereitung des Schulbesuchs durch das Landesschulamt bereit gestellt. Auf der Grundlage dieses Informationsmaterials führt die Leitung des Inspektionsteams ca. acht bis neun Wochen vor dem Schulbesuch ein telefonisches Gespräch mit der Schulleitung, in dem die wesentlichen Schritte der anstehenden Inspektion besprochen und vereinbart werden (Klärung offener Fragen, Absprache des Ablaufs der Schulinspektion, Entscheidung über die optionale Evaluation eines Profilschwerpunkts). Rund sieben Wochen vor dem Schulbesuch werden die Zugangscodes für die Onlinebefragung zugesandt. Im Anschluss daran, etwa vier bis sechs Unterrichtswochen vor der Inspektion, findet die Vorab-Datenerhebung vor dem Schulbesuch statt (Onlinebefragung der Schulleitung, Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie gegebenenfalls der Ausbilderinnen und Ausbilder und die Bereitstellung von Dokumenten und Informationen durch die Schule).  Was ist die Austauschplattform?Eine onlinegestützte Austauschplattform für Dokumente und Informationen zwischen der Schule und der Schulinspektion vereinfacht den Informationsaustausch, reduziert den Papieraufwand und schafft eine flexible Austauschmöglichkeit. Welche Materialien und Dokumente muss die Schule vorab bearbeiten bzw. zur Verfügung stellen?Das Organisationsbüro versendet ca. sieben Unterrichtswochen vor dem Inspektionstermin an die Schule die individuellen Zugangscodes (TANs), die die Schulleitung, alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zur Teilnahme an der Online-Befragung berechtigen. Darüber hinaus erhält die Schule das auszufüllende Schulportfolio, die zu unterschreibende Arbeitsvereinbarung sowie die Liste einzureichender Schuldokumente. Die Leitung des Inspektionsteams sendet einen Vorschlag für einen genauen Ablaufplan des Schulbesuchs in elektronischer Form über die Austauschplattform an die Schule. Die Schulleitung organisiert die Verteilung der TANs und unterstützt die Online-Befragung. Sie bearbeitet das Schulportfolio und unterschreibt die Arbeitsvereinbarung. Innerhalb von ca. drei Wochen (den genauen Termin teilt das Inspektorat in einem Schreiben mit) sendet die Schule die in einer Anforderungsliste des Landesschulamtes aufgeführten Dokumente möglichst in elektronischer Form an das Inspektorat. Dazu gehören z. B. die folgenden Dokumente bzw. Dateien:
- Ablaufplan
- Arbeitsvereinbarung
- Schulportfolio
- Stundenpläne
- Lehrkräftepläne
- Raumpläne
- Lehrkräfteliste mit Kürzel und Angabe besonderer Funktionen
- (Fortgeschriebenes) Schulprogramm
- Konzeptpapiere, Beschlüsse, Regelungen
- Zielvereinbarungen mit dem Staatlichen Schulamt auf der Basis der ersten Schulinspektion
Die einzureichenden Unterlagen sollten für die derzeitige Arbeit maßgeblich und aussagekräftig sein im Hinblick auf die aktuelle Schulentwicklung bzw. bedeutsam für die Einschätzung des Qualitätsstands der Schule.
 Welche Materialien und Dokumente sollten während des Schulbesuchs zur Einsicht durch das Inspektionsteam zur Verfügung stehen?Während der Schulinspektion vor Ort werden ergänzende Unterlagen und Dokumente eingesehen wie z. B.
- Konferenz- und Sitzungsprotokolle,
- Klassen- oder Kursarbeiten,
- Förderpläne,
- Lehrberichte,
- Presseberichte,
- Terminpläne oder
- Mitteilungen der Schulleitung.
Was benötigt das Inspektionsteam in der Schule?Die Schulleitung sollte dem Inspektionsteam einen eigenen Arbeitsraum für die Zeit der Inspektion zur Verfügung stellen, der in dieser Zeit nicht anderweitig genutzt wird. Außerdem sollte die Schulleitung möglichst für jedes Teammitglied einen Schulschlüssel für die Dauer des Inspektionsbesuchs bereithalten. Die Aushändigung der Schlüssel soll gewährleisten, dass das Schulpersonal möglichst wenig gestört wird und die Inspektorinnen und Inspektoren bis in die Abendstunden hinein arbeiten und die Schuldaten nicht für jedermann zugänglich verwahren können. Weiterhin sollte dem Inspektionsteam täglich eine Kopie des aktuellen Vertretungsplans zur Verfügung gestellt werden, damit die geplanten Unterrichtsbesuche angeglichen werden können. Wie läuft der Schulbesuch ab?Einige Wochen vor dem Inspektionstermin erstellt die Teamleitung in Absprache mit der Schulleitung den konkreten Ablaufplan. Zu Beginn des Schulbesuchs findet in der Regel ein Gebäude- und Geländerundgang zur Orientierung des Inspektionsteams statt. Die erste große Pause nutzt das Inspektionsteam in der Regel, um das Kollegium im Lehrerzimmer zu begrüßen und sich und die Arbeit an der Schule kurz vorzustellen. Die Vormittage des Schulbesuchs werden überwiegend für Unterrichtsbesuche genutzt. Weitere Schuldokumente (vgl. 2.6  ) werden vor Ort eingesehen. Nachmittags finden die Interviews statt. Außerdem hat die Schule Gelegenheit, ihren schulspezifischen Profilschwerpunkt, falls sie von dieser Option Gebrauch gemacht hat, in einer von ihr gewählten Form zu präsentieren (vgl. 2.10  ). Auch Teambesprechungen des Inspektionsteams sind eingeplant, in denen die Beobachtungen und Erkenntnisse zusammengefasst und erörtert werden. Den Abschluss des Schulbesuchs bildet eine Feedbackrunde mit der Schulleitung sowie ggf. Gremienvertretern der Schule, in der der Ablauf des Schulbesuchs sowohl von Seiten des Inspektionsteams als auch der Schule reflektiert wird. Befunde aus den Datenerhebungen zur Qualität der Schule werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht präsentiert.  Was bedeutet „Optionale Evaluation eines Profilschwerpunkts“Neben der Breitbandevaluation zu den priorisierten Kriterien wird in der zweiten Schulinspektion der Schulentwicklungsansatz auf der Ebene der Einzelschule gestärkt. Die Schulen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu dem üblichen Inspektionsverfahren einen schulspezifischen Profilschwerpunkt zu benennen (z. B. Musikalische Grundschule, Schule und Gesundheit). Mit Hilfe von standardisierten Prüffragen erhält die Schule eine kriteriums- bzw. qualitätsbereichsübergreifende Rückmeldung zu diesem Schwerpunkt. Als Datenquellen fungieren die Dokumentenanalyse, die Interviews, die Schulleitungsbefragung und die Onlinebefragungen sowie ggf. eine Präsentation der Schule zum Profilschwerpunkt. Was bedeutet im Rahmen des Ablaufs der Punkt „Vorstellung des Profilschwerpunkts (optional)“?Die Schule hat die Gelegenheit, ihren Profilschwerpunkt in einer von ihr gewählten Form zu präsentieren. Dies soll aber über die Informationen hinausgehen, die dem Inspektionsteam bereits durch vorliegende Unterlagen bekannt sind. Es liegt im Ermessensspielraum der Schule, ob sie sich dafür oder dagegen entscheidet. Bei der Besprechung des Ablaufplans zwischen Schulleitung und Teamleitung sollte die Schule deutlich machen, ob sie von einer solchen Präsentation Gebrauch machen will. In diesem Fall wird dafür in der Regel ein Termin am ersten Nachmittag des Schulbesuchs in den Ablaufplan mit aufgenommen. Der Zeitrahmen soll eine halbe Stunde nicht überschreiten. Muss die Schulleitung während der Inspektion betreuend anwesend sein?Die Schulleitung kann während der Inspektionstage wie gewohnt ihren Aufgaben nachgehen. Sie muss die Inspektorinnen und Inspektoren auch nicht in den Unterricht begleiten. Die Anwesenheit der Schulleiterin oder des Schulleiters ist bei der Vorstellung des Inspektionsteams im Kollegium in der Regel in der ersten großen Pause des ersten Inspektionstags, beim Schulleitungsinterview und in der Feedbackrunde erforderlich. Gegebenenfalls vereinbart die Teamleitung zusätzlich einen Termin mit der Schulleitung, bei dem mögliche Fragen besprochen werden können. Muss sich während der Anwesenheit der Inspektoren der Schulalltag verändern?Der Schulalltag soll während des Schulbesuchs wie gewohnt stattfinden. Allerdings sollte die Schulleitung schon im Vorfeld darauf achten, dass während der Anwesenheit des Inspektionsteams möglichst keine Klassenarbeiten geschrieben werden oder Wandertage stattfinden, um so den Besuch möglichst vieler Lehrkräfte und Klassen gewährleisten zu können. Werden auch die Besonderheiten der Schule während des Besuchs erfasst? Ja. So kann die Schule bereits im Vorfeld Dokumente einreichen, die ihren Profilschwerpunkt belegen oder sie kann im Rahmen ihrer optionalen Vorstellung entsprechende Schwerpunkte in den Fokus rücken. Auch bei den Unterrichtsbesuchen und den Beobachtungen vor Ort werden Besonderheiten erfasst. So kann beispielsweise fächerübergreifender Projektunterricht besucht oder dessen Ergebnisse können begutachtet werden. Solche Aktivitäten können dem jeweiligen Qualitätsbereich aus dem Referenzrahmen zugeordnet werden und so Eingang in den Bericht finden. Allerdings kann nicht jede Facette oder Besonderheit der Schule vom Inspektionsteam gewürdigt werden. Die Einschätzung besonderer schulischer Projekte sollte auch zum Gegenstand der internen Evaluation der Schule gemacht werden. Welche Erhebungsmethoden und -instrumente werden bei der Inspektion eingesetzt?Orientierung bei der Datenerfassung im Rahmen einer Schulinspektion bilden die im Refe¬renz¬rahmen aufgeführten Kriterien und Indikatoren. Zur Erhebung der Daten werden folgen¬¬de quantitative bzw. qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung verwendet:
- Dokumentenanalyse,
- Schulportfolio,
- Online-Befragung (für Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Ausbilderinnen und Ausbilder),
- Gruppeninterviews (mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Verwal¬tungs¬personal, Schulleitung und ggf. weiteren pädagogischen Fachkräften),
- Unterrichtsbeobachtungen,
- Präsentation des Profilschwerpunkts (optional).
Werden die Instrumente der Schulinspektion der Vielfalt der Förderschulen gerecht?Die Instrumente der Schulinspektion zur Datenerhebung wie Dokumentenanalyse, Fragebögen, Interviews und Beobachtungen sind schulformübergreifend und daher auch in den verschiedenen Formen der Förderschulen einsetzbar. So richtet sich der Unterrichtsbeobachtungsbogen nach allgemeingültigen Kriterien aus, die auf unterschiedlichen Strukturniveaus für alle Schulformen gelten. Fachrichtungs- sowie schulformspezifische Fragestellungen zur Inspektion der Förderschulen werden von Fachleuten im Landesschulamt bearbeitet und bei der Auswertung berücksichtigt. Außerdem gehört in der Regel eine erfahrene Förderschullehrkraft dem Inspektionsteam an. Zusätzlich werden an die Förderschulen angeschlossenen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) evaluiert. Dazu werden u. a. vorab alle aktuellen Bezugsschulen (Schulnummer, Name) und die jeweilige Anzahl der betreuten Schülerinnen und Schüler abgefragt. Hintergrund hierfür sind Onlinebefragungen an den jeweiligen Bezugsschulen (Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern) über beispielsweise die Zufriedenheit der BFZ-Angebote.  Wie werden die besonderen Belange der Beruflichen Schulen berücksichtigt?Das Verfahren und die Instrumente sind an den notwendigen Stellen an die besonderen Aufgaben der Beruflichen Schulen angepasst. Die Gestaltung der Lernortkooperation mit den Partnern der beruflichen Bildung (z. B. duale Ausbildungsbetriebe, Praxisstellen) wird beispielsweise ebenso berücksichtigt wie besondere organisatorische oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen (z. B. Beteiligung an Modellversuchen, Besonderheiten der Trägerschaft, Einführung eines Qualitätsmanagements).
Kennzeichnend für die Beruflichen Schulen ist ihre Vielfalt an angebotenen Schulformen. Zur Berücksichtigung kann an einigen Bereichen der Inspektion (z. B. bei der Auswertung der Unterrichtsbesuche oder bei der Gruppierung von Schülerinterviews) ein Clustern der Schulformen vorgenommen werden.
Das Schulleitungsinterview wird i. d. R. mit dem/der Schulleiter/in und der Stellvertretung geführt. Ein gesondertes Interview ist für die Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter und die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Fachpraxis eingeplant. Anstelle des Elterninterviews wird entsprechend der Bedeutung der Partner der beruflichen Bildung ein Interview mit Vertretungen der Wirtschaft geführt, wobei ggf. Vertreterinnen bzw. -vertreter des Schulelternbeirats beteiligt werden.
 Was unterscheidet die Evaluationsverfahren QEE und Q2E an Beruflichen Schulen?Das Evaluationsverfahren QEE (Qualität durch Evaluation und Entwicklung) kommt in den Selbstständigen Beruflichen Schulen (und später auch in den Selbstständigen Allgemeinbildenden Schulen) in Hessen zum Einsatz, die das Qualitätsmanagementsystem Q2E eingeführt haben. Dabei erfolgt durch das Institut für Qualitätsentwicklung eine kombinierte externe Evaluation, in der Elemente der Q2E-Metaevaluation und der Schulinspektion verbunden sind. Sie überprüft einerseits zertifizierungsfähige Evaluationsanteile von Q2E im Rahmen der Metaevaluation des schulischen Qualitätsmanagementsystems und andererseits die Unterrichtsqualität durch eine Primärevaluation der Kriterien des Qualitätsbereichs VI Lehren und Lernen des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität (HRS).
Der HRS ist in Hessen als landesweit einheitliche Grundlage für die Bestimmung von Schulqualität eingeführt. Um auch die Metaevaluation eines schulischen Qualitätsmanagementsystems in dieses implementierte Ordnungssystem einzubinden, wurde das Bewertungsraster von Q2E an die Systematik des HRS angepasst.
Im Rahmen von QEE wird ein Instrumente- und Verfahrenskanon eingesetzt, der sowohl für begründete Urteile über das schulische Qualitätsmanagement einerseits als auch über die Qualität des Unterrichts andererseits Informationen zur Verfügung stellt. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Dokumentenanalyse
- Onlinebefragung der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler
- Selbstdeklaration der Schulleitung
- teilstrukturierte leitfadengestützte Interviews
- Ratingkonferenzen
- Unterrichtsbeobachtungen
 | Zum Nachlesen
Ausführliche Informationen zu den Neuerungen können Sie folgenden Serviceblättern entnehmen:
Die zweite Schulinspektion: Konstanten und Änderungen im Verfahren
 PDF, 173 KB 
Die zweite Schulinspektion:
Informationen zum Verfahren, Ablauf und zur Ergebnisrückmeldung
 PDF, 56 KB 
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