Welche Rolle spielt der Schulträger im Rahmen der zweiten Inspektion?
Der Schulträger hat im Rahmen der zweiten Inspektion keinen aktiven Part im Inspektionsverfahren. Anstelle des bei der ersten Inspektion durchgeführten ausführlichen Gebäude- und Geländerundgangs im Beisein auch einer Vertretung des Schulträgers, dient der zur zweiten Inspektion vorgenommene Rundgang nur mehr der Orientierung des Teams am fremden Ort. Rückmeldungen zur Beschaffenheit und Ausstattung des Gebäudes und Geländes erfolgen ausschließlich über die online dazu befragten Schulgemeindemitglieder bzw. die Schulleitung. Diese Meinungen werden ungefiltert und unkommentiert in den Bericht zum Qualitätsbereich I aufgenommen. Dieser Teil des Berichts wird auch an den Schulträger gesandt.